Beglaubigte Übersetzung von Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunde
Personenstandsregisterauszüge werden für Staatsbürgerschaft, Ehe, Erbschaft, Schule der Kinder und Aufenthalt benötigt. Wir übersetzen sie als beglaubigte Übersetzungen in beide Richtungen.
Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden haben feste Felder: Name, Datum, Ort, Eltern, Familienstand. In der Übersetzung bleiben diese Felder an derselben Stelle, damit die Behörde Original und Übersetzung vergleichen kann. Auszüge aus Nordmazedonien, Serbien, BiH, Deutschland oder arabischen Ländern kommen in unterschiedlichen Formularen; jedes übersetzen wir nach dem Erscheinungsbild des Originals. Kurze Urkunden gehen oft an einem Tag. Eilige Geburts- und Heiratsurkunden sind innerhalb von ein bis zwei Stunden möglich.
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