
Beglaubigte Übersetzung durch ständigen Gerichtsdolmetscher
Damit ein ausländisches Dokument in Kroatien oder ein kroatisches Dokument im Ausland Beweiskraft hat, ist oft eine beglaubigte Übersetzung nötig. Der Gerichtsdolmetscher bürgt mit Stempel und Unterschrift für die Übereinstimmung mit dem Original.
Ein ständiger Gerichtsdolmetscher ist für beglaubigte Übersetzungen bestellt. Unser Angebot umfasst schriftliche beglaubigte Übersetzung ins Mazedonische, Serbische, Bosnische, Englische, Deutsche und Arabische sowie von diesen Sprachen ins Kroatische.
Beglaubigte Übersetzungen in elektronischer Form senden wir nach Vereinbarung per E-Mail, das Papieroriginal holen Sie im Büro ab oder wir senden es per Post. Frist und Lieferweg vereinbaren wir für jeden Auftrag.
Der Preis folgt der Verordnung über ständige Gerichtsdolmetscher. Abrechnung erfolgt pro Autorenkarte. Wir sind nicht umsatzsteuerpflichtig, Rechnungen stellen wir ohne MwSt. aus.
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