
Gerichtliche Unterlagen
Gerichtsakten übersetzen wir in vereinbarter Frist, mit Sorgfalt bei Rechtsterminologie und Parteinamen.
Dazu gehören Urteile, Klagen, Anklagen, Beschlüsse, Schreiben und Protokolle. Das sind Dokumente für ein Verfahren, daher ist die Beglaubigung durch den Gerichtsdolmetscher keine Formalität, sondern Voraussetzung der Beweiskraft.
Die Frist hängt von der Aktenlänge ab. Senden Sie das Dokument zur Einschätzung. Inhalte behandeln wir vertraulich.
Wenn Sie neben der Übersetzung auch persönliche Dokumente oder einen Registerauszug brauchen, können wir das in einem Auftrag zusammenfassen.
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